Ergotherapie: Behandlungen, Kosten & Zuzahlungsbefreiung

Ergotherapie ist ein anerkanntes Heilmittel und ist erfolgreich bei verschiedenen Krankheiten und Behinderungen in allen medizinischen Fachgebieten: sie unterstützt Menschen mit psychischen oder körperlichen Schädigungen jeden Alters dabei, ihre Handlungsfähigkeit zu erhalten oder zurückzugewinnen.

Mit Hilfe des ergotherapeutischen Befundes stimmen wir Ihre Behandlung gemeinsam und speziell auf Ihre Bedürfnisse ab, um Ihre Kompetenzen und Alltagsfertigkeiten in den für Sie wichtigen Bereichen der Selbstversorgung (z.B. beim Waschen und Anziehen), der Produktivität (z.B. Arbeit) und Ihrer Freizeit zu fördern.

Ziele der Ergotherapie

  • Kompetenzen und Alltagsfertigkeiten aufbauen und fördern
  • vorhandene Fähigkeiten erhalten
  • verlorene Fähigkeiten wiederherstellen
  • vorhandene Kenntnisse und Fertigkeiten einüben


Die für Sie notwendige ergotherapeutische Maßnahme verschreibt Ihnen ihr Haus- oder Facharzt.


Fachbereiche & Behandlungsmethoden

  • Neurologie (hirnorganische Erkrankungen)
  • Hirnleistungstraining / neuropsychologische Behandlungsverfahren
  • Psychiatrie
  • Geriatrie (altersmedizinische Behandlung)
  • Orthopädie / Rheumatologie / Traumatologie
  • Pädiatrie (Kinderbehandlungen)


Maßnahmen der Ergotherapie umfassen:

  • motorisch-funktionelle Behandlungen
  • sensomotorisch-perzeptive Behandlungen
  • Hirnleistungstraining / neuropsychologisch orientierte Behandlungen
  • psychisch-funktionelle Behandlungen

 

Die ergotherapeutische Behandlung erfolgt als Einzeltherapie, aber auch Parallelbehandlungen und Gruppentherapien sind möglich. 

Krankheitsbilder

Wir behandeln Erwachsene z.B. bei:

  • psychischen Erkrankungen (Depression, Sucht)
  • Schädigungen des Nervensystems bedingt durch chronische neurologische Erkrankungen wie Morbus Parkinson oder Multiple Sklerose
  • Schädigungen des Nervensystems bedingt durch akute Ereignisse wie Schlaganfall, Cerebralparesen, Schädel-Hirntraumata
  • Demenz 
  • rheumatischen Erkrankungen
  • Störungen der Grob- und Feinmotorik
  • Lähmungen, Frakturen, Amputationen oder sonstigen Bewegungseinschränkungen 

 

Kinder und Jugendliche behandeln wir beispielsweise mit z.B.:

  • Konzentrations- und Aufmerksamkeitsproblemen, AD(H)S
  • Bewegungsstörungen (Grob-, Fein- und Graphomotorik)
  • umschriebener Entwicklungsstörung motorischer Funktionen 
  • Störungen der Handlungs- und Bewegungsplanung sowie -ausführung
  • sensorische Integrationsstörungen
  • Teilleistungsstörungen (Legasthenie und Dyskalkulie) 

Ergotherapeutische Behandlungen

ergotherapie geesthacht

Motorisch-funktionelle Behandlung

Zur motorisch-funktionellen Behandlung zählt die Therapie von Bewegungsstörungen (zum Beispiel nach einem Schlaganfall, Hand-, Arm und Schulterverletzungen, rheumatodien Krankheitsbildern), Störungen der Grob- und Feinmotorik, der Muskulatur, Schmerzen und Wahrnehmungsstörungen.

ergotherapie geesthacht

Sensomotorisch-perzeptive 
Behandlung

Behandelt werden Patienten mit vorwiegend neurologischen Krankheitsbildern (zum Beispiel nach einen Schlaganfall, bei Multipler Sklerose, Schädelhirntrauma, Morbus Parkinson u.s.w.).


Ziel der Behandlung ist die Verbesserung der Wahrnehmung, der Bewegung, der Selbstständigkeit, der Selbstversorgung und der Teilhabe am Alltag.

ergotherapie geesthacht

Hirnleistungstraining /
neuropsychologisch-orientierte Behandlung

Die ergotherapeutische Behandlung zeichnet sich durch eine sehr individuelle und speziell auf Ihr Defizit angepasste Vorgehensweise aus.

Mit Ihrem Therapeuten trainieren Sie Ihre kognitiven Fahigkeiten ganz gezielt nach Ihren persönlichen Bedürfnissen.

ergotherapie geesthacht

Psychisch-funktionelle Behandlung

Maßnahmen der psychisch-funktionellen Behandlungen dienen u.a. der Verbesserung und Stabilisation von Antrieb und Motivation, psychischer Belastbarkeit und Ausdauer, der Selbstständigkeit in der Tagesstrukturierung, Verbesserung der Realitätsbezogenheit und Interaktionsfähigkeit sowie Selbstbild und Selbstvertrauen. 

Arbeitstherapie

In der Arbeitstherapie wird Arbeit unter wirklichkeitsnahen Bedingungen als Mittel der Therapie eingesetzt. 

Arbeitstherapie bieten wir im Bereich der psychiatrischen Behandlung an. In unserem derzeitigen Programm nähen Klienten Patchwork-Taschen aus Stoffresten.

Über Stoffspenden sind wir sehr dankbar.

Wie läuft eine ergotherapeutische Behandlung ab?

Hat Ihnen Ihr Arzt / Ihre Ärztin Ergotherapie verordnet, melden Sie sich bei uns per Telefon oder Email, um einen ersten Termin zu vereinbaren:

Telefon:  04152 888 1370
Fax:         04152 888 1371
Email:      [email protected]

 

Bei diesem verschaffen wir uns einen ersten Überblick über Ihre Erkrankung und besprechen mit Ihnen den weiteren Ablauf. Die Behandlung übernimmt ein/e staatlich geprüfte/r Ergotherapeut/in.

 

Wie lange eine Therapieeinheit dauert, hängt von der Diagnose und dem verordneten Heilmittel Ihrer Verordnung ab. In der Regel sind das 30 bis 60 Minuten. 

Die Behandlung findet in unserer Praxis in der Marzahner Str. 14 oder, sofern verordnet, bei Ihnen Zuhause bzw. in Ihrer Einrichtung statt. 

Bringen Sie zu Ihrem ersten Behandlungstermin das von Ihrem Arzt/ Ihrer Ärztin ausgestellte Rezept für Ergotherapie mit. Darauf stehen alle Informationen, die wir für Ihre Behandlung benötigen. Alles Weitere klären wir in dem Erstgespräch. (Bitte beachten Sie, dass Rezepte innerhalb von 28 Tagen begonnen werden müssen, bei dringlichem Bedarf innerhalb von 14 Tagen. Danach verlieren sie ihre Gültigkeit.)

Bringen Sie auch Ihre für das aktuelle Kalenderjahr gültige Zuzahlungsbefreiungskarte der Krankenkasse mit, wenn Sie eine besitzen. Dann übernimmt Ihre Krankenkasse sämtliche Kosten der verordneten Behandlung.

  • Motorisch-funktionelle Behandlung: 30 Minuten
  • Sensomotorisch-perzeptive Behandlung: 45 Minuten
  • Hirnleistungstraining / neuropsychologisch orientierte Behandlung: 30 Minuten
  • Psychisch-funktionelle Behandlung: 60 Minuten


(weitere Informationen finden Sie in der Tabelle:)

Wie viel kostet eine Ergotherapiebehandlung?

Ergotherapie ist ein ärztlich verordnetes Heilmittel. Der Preis und die Dauer einer ergotherapeutischen Behandlung hängen von der verordneten Leistung ab. Diese sind in der Vergütungsvereinbarung zum Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V für Ergotherapie festgelegt. Für Heilmittel beträgt Ihre Zuzahlung 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (der sogenannte Zuzahlungsbetrag). Diesen gesetzlichen Versichertenanteil erheben wir im Auftrag Ihrer Krankenkasse.


Sollten Sie durch einen gültigen Befreiungsausweis Ihrer Krankenkasse von der Zuzahlung befreit sein, geben Sie uns eine Kopie davon. Dann übernimmt Ihre Krankenkasse sämtliche Kosten Ihrer verordneten Behandlung.

Beispiel für eine Verordnung von 10 motorisch-funktionellen Einzelbehandlungen zu je 45,19 €:
   1. Zuzahlung für motorisch-funktionelle Behandlung:  10 x 4,52 € = 45,20 €
+ 2. Rezeptgebühr:  1 x 10,00 € = 10,00 €
   _____________________________________
= Rechnungsbetrag:  55,20 €  

Wer ist von der Zuzahlung befreit?

Von der Zuzahlung sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren befreit (§ 32 Absatz 2 SGB V). 

Darüber hinaus regelt die Höchst- bzw. Belastungsgrenze, bis zu welchem Betrag Sie Zuzahlungen leisten müssen. Diese liegt bei zwei Prozent Ihres jährlichen Bruttoeinkommens je Kalenderjahr. (Hierfür werden sämtliche Bruttoeinkünfte aller im Haushalt lebenden Personen berücksichtigt.) Bei chronisch Kranken liegt die Belastungsgrenze bei einem Prozent. Müssen Sie Zuzahlungen darüber hinaus bezahlen, können Sie sich den Rest des Jahres von der Zuzahlung befreien lassen. 

Wie wird man von der Zuzahlung befreit?

Kassenpatienten erhalten dann eine Zuzahlungsbefreiung, wenn sie innerhalb eines Kalenderjahres die Belastungsgrenze von zwei Prozent Ihres jährlichen Bruttoeinkommens* an Zuzahlungen geleistet haben und diese bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Für chronisch kranke Menschen liegt die Grenze bei einem Prozent. Die Zuzahlungsbefreiung müssen Sie selber beantragen und wird nicht automatisch von Ihrer Krankenkasse verschickt.

Sammeln Sie daher sämtliche Belege über Ihre geleisteten gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen eines Kalenderjahres und berechnen Sie Ihre persönliche Belastungsgrenze. Wenn Sie diese erreicht haben, reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse zusammen mit den Einkommensnachweisen einen Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung für das laufende Jahr ein. Ihre Krankenkasse prüft dies anschließend und stellt danach die Bescheinigung aus.

Wissen Sie bereits vor Beginn eines neuen Kalenderjahres, dass Sie die Belastungsgrenze überschreiten werden, können Sie Ihren individuellen Höchstbetrag im Voraus für das nächste Jahr an Ihre Krankenkasse überweisen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.

* Bruttoeinkommen aller Angehörigen des gemeinsamen Haushalts. Freibeträge können geltend gemacht werden. Nicht verheiratete Paare werden getrennt berücksichtigt.

Wie lange gilt die Zuzahlungsbefreiung der Krankenkasse?

Die Zuzahlungsbefreiung gilt für ein Kalenderjahr und muss jedes Jahr bei der Krankenkasse neu beantragt werden.